Bei grossen Verspätungen oder Verbindungsausfällen haben Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs Anspruch auf eine Rückerstattung des Billetts, eine Entschädigung oder Unterstützung.
Bei Verspätungen von mindestens 60 Minuten beträgt die Rückerstattung 25% des Billettpreises.
Bei Verspätungen von mindestens 120 Minuten beträgt die Rückerstattung 50% des Billettpreises.
Es werden ausschliesslich Rückerstattungen von mehr als 5 Franken ausbezahlt.