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Reisenderechte im ÖV

Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr:

 

Bei grossen Verspätungen oder Verbindungsausfällen haben Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs Anspruch auf eine Rückerstattung des Billetts, eine Entschädigung oder Unterstützung.

 

  • Bei Verspätungen von mindestens 60 Minuten beträgt die Rückerstattung 25% des Billettpreises.

  • Bei Verspätungen von mindestens 120 Minuten beträgt die Rückerstattung 50% des Billettpreises.

  • Es werden ausschliesslich Rückerstattungen von mehr als 5 Franken ausbezahlt.

 

Detaillierte Informationen: www.swisspass.ch

Häufige Fragen und Support: www.swisspass.ch