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Bauarbeiten

Meldung de Bauarbeiten durch Dritte

Bewilligung von Arbeiten / Projekten in der Nachbarschaft von Eisenbahnanlagen (Art. 18m EBG).

Sämtliche Eingriffe und Arbeiten in der Nähe des Eisenbahnareals und der Bahnanlagen bedürfen der Genehmigung durch die Compagnie des chemins de fer du Jura. 

Ob mit oder ohne Planauflage: Die Arbeiten dürfen nicht ohne die schriftliche Genehmigung der Compagnie des Chemins de fer du Jura begonnen werden. Die Sicherheit aller Arbeiter, unserer Mitarbeitenden und unseres Betriebs steht an oberster Stelle.

Für jede Arbeitsmeldung füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus und senden es per E-Mail an folgende Adresse: securite@les-cj.ch

 

Erstkontakt-Formular

 

Grundsatz

Gemäss Artikel 18m des Eisenbahngesetzes (EBG) bedarf jeder Eingriff und jede Arbeit in der Nähe des Eisenbahnareals und der Bahnanlagen einer Bewilligung des Eisenbahnunternehmens. Dies betrifft alle Arbeiten und Baustellen, die in einem Abstand von 50 m beidseits der Gleisachse stattfinden, unabhängig davon, ob sie einer Planauflage unterliegen oder nicht.

 

Beispiele für bewilligungspflichtige Aktivitäten (schriftliche Genehmigung erforderlich)

  • Bau, Abbruch, Umbau und Instandsetzung von Gebäuden / Leitungsdurchführungen / Kabeln und Leitungen entlang und/oder unter den Gleisen;
  • Installation von Einrichtungen (Technikschränke, Antennen usw.);
  • Errichtung von Zäunen;
  • Pflanzung und Fällen von Bäumen;
  • Rückschnitt von Pflanzen;
  • Instandhaltung von Anlagen usw.

 

Kosten

Unsere Leistungen im Bereich der Bahnsicherheit werden gemäss der gesetzlichen Regelung in Rechnung gestellt.

Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein Leistungsangebot.

 

Weitere Dokumente für Unternehmen

Beschreibung der Gefährdungen, private Unternehmen

Erklärung Gefahren private Unternehmen

Erstkontakt-Formular

 

Rechtliche Grundlagen für den Eisenbahnbereich

Eisenbahngesetz (EBG Art. 18m, 19, 21) (FR)

Eisenbahnverordnung (EBV) (FR)