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Allgemeine Bedingungen

1. Offerten – Anmeldung - Bestellung

1.1 Unsere Offerten für ein- und mehrtägige Reisen, sowie für Extrazüge und Charterwagen sind aus fahrplantechnischen Gründen unverbindlich. Der Fahrplanmäßige Betrieb hat Priorität.
 
1.2 Die Leistungen Extrazüge „Belle Epoque" und der Dampfzug, die Trotti-Bike, die Velos oder Schneeschuhe werden provisorisch reserviert

1.3 Die erste Offerte ist gratis, für jede zusätzliche Offerte wird eine Kostenbeteiligung von CHF 50.— berechnet. Dieser Betrag wird von der definitiven Rechnung abgezogen.
 
1.4 Nach Ihrer definitiven Bestellung werden wir die nötigen Reservationen vornehmen und mit den verschiedenen Betrieben (Hotels,      usw.) Kontakt aufnehmen, um alle Zusatzleistungen garantieren zu können. Sie erhalten darauf die Auftragsbestätigung mit dem ausführlichen Programm Ihres Arrangements sowie dem Betrag der Akontozahlung.
 
1.5 Mit Ihrer Unterschrift auf dem Formular « Reisebestätigung » beginnt der Vertrag zwischen Ihnen und den „Chemins de fer du Jura". Die vorliegenden Bedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.
 

2. Spezialzüge zum exklusiven Nutzungsrecht

2.1 Im Normalfall können die eingesetzten Spezialzüge von mehreren Gruppen benützt werden, wobei für jede Gruppe ein oder mehrere Wagen reserviert werden.
 
2.2
Auf ausdrückliche Anfrage einer Gruppe können Spezialzüge zur exklusiven Nutzung mittels eines Pauschalzuschlages von CHF      500.-- reserviert werden.
 

3. Bekanntgabe der Teilnehmerzahl

3.1 Bitte geben Sie uns spätestens 3 Tage vor der Reise die genaue Teilnehmerzahl bekannt, damit wir die Plätze reservieren können (Bereitstellung des Rollmaterials und Organisation der verschiedenen Zusatzleistungen)
 
3.2 Außer bei Sonderabkommen mit unseren verschiedenen Dienstleistern, ist die zuletzt angegebene Teilnehmerzahl für die Rechnungsstellung ausschlaggebend.
 

4. Kosten für Verspätung

4.1 Bei verspäteter Ankunft ihrerseits wird eine Pauschalgebühr wie folgt verrechnet: Spezialzüge- oder Busse: CHF 150.-- / 1/2 Stunde.


5. Annullierungskosten

5.1 Bei Annullierung einer fest bestätigten Reise wird für unsere Unkosten eine Gebühr von CHF 100.— verrechnet.
 
5.2 Werden definitiv bestellte Extrazüge oder Charterwagen annulliert oder verschoben, werden folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt:
- bis 30 Tage vor der Reise: Aktenkosten (CHF 100.--);
- 29 bis 15 Tage vor der Reise: 30 % des Gesamtpreises;
- 14 bis 8 Tage vor der Reise: 50 % des Gesamtpreises;
- weniger als 8 Tage vor der Reise: 80 % des Gesamtpreises


6. Zahlungsbedingungen - Abrechnung

6.1 Nach der Reise stellen wir Ihnen für alle Leistungen eine Gesamtrechnung aus. Diese ist zahlbar netto innert 30 Tagen.
 
6.2 Für jedes Arrangement ab CHF 400.- ist eine Akontozahlung obligatorisch. Der Betrag entspricht ungefähr einem Drittel der Endrechnung, mindestens aber CHF 300.--.
 

7. Bemerkungen

7.1 Fahrplan- und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
 
7.2 Bei Ausfall eines Fahrzeuges oder wenn ein Angebot nicht eingehalten werden kann, versuchen wir ein Ersatzangebot in gleich-      wertiger Kategorie zu erstellen.
 

8. Haftung

8.1 Die Transportunternehmungen haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die mit ihrem Betrieb in Zusammenhang stehen. Jede weitere Haftung wird ausgeschlossen.
 

9. Annulation bei höherer Gewalt

9.1 Die Chemins de fer du Jura behalten sich vor, Spezialzüge im Fall von Defekten oder Betriebsunterbruch schadenersatzfrei zu annulieren.


 
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