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Verhaltensregeln für Reisende

Aggressives Verhalten gegenüber dem Personal

Da die Gewalt gegenüber dem Personal des öffentlichen Verkehrs in Zügen und Bussen zugenommen hat, werden verbale und tätliche Handlungen diesen Personen gegenüber von Amtes wegen verfolgt (Art. 59 Bundesgesetz über die Personenbeförderung) und werden Gegenstand einer gerichtlichen Strafverfolgung. 

 PBG


Rauchen in Zügen
 
Ebenso wie in öffentlichen Räumen ist das Rauchen auch in öffentlichen Verkehrsmitteln seit Ende 2005 verboten. Dies gilt auch für geschlossenen Räume in Bahnhöfen, wie Schalterhallen oder Warteräume. Wir bitten Sie, dieses Verbot zu beachten. Bis auf Weiteres sind elektronische Zigaretten hingegen erlaubt.


Reisende ohne gültigen Fahrausweis

  • Reisende, die keinen gültigen Fahrausweis vorweisen können, müssen den Fahrpreis plus einen Zuschlag bezahlen. Kann der oder die Reisende nicht sofort bezahlen, muss er oder sie eine Sicherheit hinterlegen. Andernfalls kann der oder die Reisende vom Transport ausgeschlossen werden.
  • Die Tarife bestimmen den Betrag des Zuschlags und regeln Fälle von Dispensierung oder Rückerstattung (ab 100.-).
  • Der Betrag des Zuschlags wird anhand der folgenden Faktoren festgelegt:
    - der von Reisenden ohne Fahrausweis verursachte Gewinnausfall;
    - die von den betroffenen Reisenden verursachten Kosten.
  • Der Zuschlag kann reduziert oder annulliert werden, wenn der oder die Reisende:
    - spontan ankündigt, keinen Fahrausweis zu besitzen;
    - einen Fahrausweis vorweist, den er oder sie selber hätte entwerten müssen.
  • Der Zuschlag kann im Wiederholungsfall erhöht werden.

Sensibilisierungskampagne:

Gemäss dem neuen Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST) wird jede Person, die die Anweisungen einer Person im Sicherheits- oder Kontrolldienst nicht befolgt, oder ohne gültigen Fahrausweis reist, mit einer Busse bestraft. Somit erhält zum Beispiel eine zuwiderhandelnde Person, die ihre Identität nicht preisgeben will, eine Busse von CHF 100.- bis CHF 350.-.

Für die Anwendung des neuen Gesetzes per 1. Februar 2013 wurde im Januar 2013 in unseren Transportmitteln eine entsprechende Sensibilisierungskampagne durchgeführt.