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Maskenpflicht

Der Bundesrat hat, als Präventionsmassnahme beschlossen, im öffentlichen Verkehr die Maskentragepflicht einzuführen. Ab Montag, 6. Juli 2020, müssen alle Kundinnen und Kunden zum Schutz der Mitreisenden und von sich selbst während der Reise in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske tragen.

Zum Schutz der Mitreisenden und von sich selbst sind die Kundinnen und Kunden in Eigenverantwortung dafür besorgt, sich für die Reise im ÖV mit Masken auszurüsten.

Wer sich weigert, eine Maske zu tragen, kann aufgefordert werden, das Verkehrsmittel bei der nächsten Station zu verlassen.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind einzig Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen.

Mehr Informationen:

Pdf_Icone16x16 Medienmitteilung - 3. Juli 2020

Links:

lien-externe_16pixels bag-coronavirus.ch
lien-externe_16pixels sbb.ch

Pdf_Icone16x16 So schützen wir uns im ÖV