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Ab Montag, 29. November 2021 gilt im Kanton Bern die Maskentragpflicht neu auch in den Aussenbereichen der Warteräume und den Zugängen des öffentlichen Verkehrs

Weil sich die Corona-Situation auch im Kanton Bern deutlich verschärft, hat der Regierungsrat eine Ausweitung der Maskentragpflicht beschlossen. Ab Montag, 29. November 2021 gilt sie namentlich wieder in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen, an Veranstaltungen, im Aussenbereich von Bahnhöfen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sowie in Spitälern, Heimen und Kitas.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Tragen einer Maske auch für Personen ab 12 Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln immer obligatorisch ist.

Danke für Ihr Verständnis

Weitere Informationen: Medienmitteilung vom 26.11.21