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Coronavirus: Schweizweit gilt in den Transportmitteln des öffentlichen Verkehrs die Pflicht zum Maskentragen. Auch an Bahnhöfen, auf Perrons, in Warteräumen, Unterführungen sowie Geschäften ist eine Maske zu tragen.

Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen.

In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt zudem in allen Bahnhöfen, Flughäfen und an Bus- und Tramhaltestellen.

In den Transportmitteln und Gebäuden des öffentlichen Verkehrs gilt per 19. Oktober 2020 schweizweit die Maskentragpflicht. Dies gilt unter anderem für Bahnhöfe mitsamt Perrons, Unterführungen und Geschäften. Wer die Schutzmassnahmen befolgt, reist sicher.

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